Grätzlfest & Projekte

Lebensqualität durch gelungene Nachbarschaft!

Du wirst es bereits am eigenen Leib verspürt haben: es ist nicht egal mit wem man Tür an Tür oder Haus an Haus wohnt. Eine gelungene Nachbarschaft, wo sich die Menschen zumindest beim Namen kennen, grüßen und sich gegenseitig respektieren ist ein starkes Fundament fürs persönliche Wohlbefinden und Lebensqualität.

Darüber hinaus kann noch so viel mehr geschehen, wenn du offen dafür bist: es können sich regelrecht Freundschaften entwickeln, gegenseitige Hilfe wird selbstverständlich und „man schaut aufeinander“.

Wer ist für eine gelungene Nachbarschaft „zuständig“?

Ein gutes, nachbarschaftliches Klima lässt sich nicht „von oben verordnen“. Es ist vielmehr die Summe vieler Teile wie Eigeninitiative der einzelnen Nachbar*innen, offene Haltungen, Wille sich gegenseitig kennen zu lernen, Bewusstsein ein Teil eines großen Ganzen in einer Stadt zu sein und eine Wirkung auf sein Umfeld zu haben.

In Tulln stehen gelungene Nachbarschaften sehr weit oben auf der Prioritätenliste, daher gibt es Pakete, die Feste und Projekte fördern:

Jetzt Grätzlfest veranstalten!

VORAUSSETZUNGEN

– Initiative bzw. Umsetzung des Projektes durch BürgerInnen der Stadtgemeinde Tulln
– Hauptzielrichtung: Förderung einer guten Nachbarschaft
– Kleinräumige Projekte: Fokus auf Wohnhausanlage bzw. -block, Straßenzüge, Grätzl etc.

NOTWENDIGE UNTERLAGEN

Förderantrag Netzwerk Nachbar
– Für Kostenerstattung: Vorlage von Rechnungen

TERMINE / FRISTEN

Die Förderung von Projekten ist während des ganzen Jahres möglich.

Abgabe der Einreichungen:

– Per Post: Stadtgemeinde Tulln, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln,  Kennwort: Netzwerk Nachbar
– Abgabe direkt im Bürgerservice Tulln oder Bürgeservice Langenlebarn
– Per Mail: julia.schwanzer@tulln.gv.at

HINWEISE

Unterstützt wird die Umsetzung der Nachbarschaftsprojekte durch:
– Know-How für die Planung
– Gestaltung und Produktion von Einladungen oder Plakaten
– Verleih von Heurigengarnituren und Partyzelten
– Straßen- oder Parkplatzsperren
– Kostenerstattung von bis zu € 150,- gegen Vorlage von Rechnungen (Keine Personalvergütung!)

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