Tullner Aktivsommer Information

Der Tullner Aktivsommer wird von der Stadtgemeinde Tulln organisiert und von Tullner Vereinen und Institutionen mit Programm gefüllt. Es gibt eine Fülle an Schnupperangeboten, Aktivitäten und Workshops, um ein neues Hobby auszuprobieren, einen Verein kennen zu lernen oder einfach Spaß zu haben.

Die Angebote sind kostenfrei und richten sich an unterschiedliche Altersgruppen.

Wir wünschen viel Spaß! 

Für jeden absolvierten Programmpunkt gibt es einen Stempel. Wer sechs Stempel gesammelt hat, kann diesen im Bürgerservice gegen Gutscheine einlösen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Abgabe einer vollständig ausgefüllten Karte bis 13. September im Bürgerservice des Tullner Rathauses (3430 Tulln,
Minoritenplatz 1). Pro Person darf nur eine Karte abgegeben werden.

Für das Programm sind die jeweiligen Veranstalter (Vereine zuständig). Aufgrund von Witterung kann es zu Verschiebungen oder Änderungen kommen. Bitte immer mit den Veranstaltern direkt in Kontakt treten.

Veranstaltungen werden online laufend ergänzt!
Termine und Uhrzeiten vorbehaltlich Änderungen durch den Veranstalter.


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Für Veranstalter:innen

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Erkärvideo: Aktivsommer Aktivität selber eintragen

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Weitere Informationen

Als Stadtgemeinde Tulln übernehmen wir die Zusammenstellung des Programms, sowie die Bewerbung der Gesamtaktion. Als Veranstalter eines Angebots (Schnupperkurs, Training, Workshop, …) bitten wir Sie eigenverantwortlich die Organisation ihrer Aktivität zu übernehmen: Anmeldung, Einhaltung aller Maßnahmen, Kommunikation mit den Teilnehmer*innen.

Haftungsausschluss

Der/Die Teilnehmer/Teilnehmerin bzw. der/die Erziehungsberechtigte bestätigen bei der Anmeldung vor Ort der Veranstaltung, darüber in Kenntnis zu sein, dass es im Rahmen der Veranstaltung zu überdurchschnittlichen körperlichen Belastungen kommen kann und kein Einwand gegen die Teilnahme an der Veranstaltung besteht. Eine Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und es besteht keinerlei Rechtsanspruch, Schadenersatzanspruch und Forderung jeglicher Art an den Veranstalter, dessen Mitarbeiter und der betroffenen Gemeinde und sonstigen Personen und Körperschaften. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Der Veranstalter kann und darf eine Teilnahme ohne Angabe von Gründen verweigern.

Zuständige Abteilung der Stadtgemeinde Tulln:
3.3 SPORT- UND FREIZEITBETRIEBE, VERANSTALTUNGSMANAGEMENT