ANMELDUNG für Vereine und Organisationen: Aktivsommer 2022

Im Rahmen des bewährten Aktivsommers sollen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Erwachsene die Möglichkeit haben, in ein neues, zukünftiges Hobby hineinschnuppern zu können bzw. ein buntes Sommerprogramm in Tulln zu erleben.

Aufgrund der laufenden Änderungen und der ständigen neuen Anforderungen der Verhaltensregeln wird das Programm nur online hier auf unserer Webseite der Stadt des Miteinanders verfügbar sein. Alle Haushalte in Tulln erhalten eine Postkarte mit der URL, der Programmankündigung, den Hauptveranstaltungen, sowie die Möglichkeit am Aktivsommer Gewinnspiel teilzunehmen!

Als Stadtgemeinde Tulln übernehmen wir die Zusammenstellung des Programms, sowie die Bewerbung der Gesamtaktion.

Als Veranstalter eines Angebots (Schnupperkurs, Training, Workshop, …) bitten wir Sie eigenverantwortlich die Organisation ihrer Aktivität zu übernehmen: Anmeldung, Einhaltung aller Maßnahmen, Kommunikation mit den Teilnehmer*innen.

Wir freuen uns auf ein buntes Programm diesen Sommer und viele abwechslungsreiche Stunden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene!

Was ist der „Aktivsommer“?

Der Tullner Aktivsommer ist ein buntes Programm an sportlichen, kreativen, abenteuerlichen, gemeinschaftlichen Aktivitäten im Tullner Raum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Das Angebot ist kostenfrei und wird meist von Vereinen oder regionalen Organisationen angeboten.

Anmeldung einer Aktivsommer Aktivität

Schritt 1:
Anmeldung der Aktivität über das Online Formular .

Schritt 2:
Aktivität wird in der Abteilung geprüft und freigeschalten.

Schritt 3:
Aktivität findet sich online im Aktivsommer Programm

Haftungsausschluss

Der/Die Teilnehmer/Teilnehmerin bzw. der/die Erziehungsberechtigte bestätigen bei der Anmeldung vor Ort der Veranstaltung, darüber in Kenntnis zu sein, dass es im Rahmen der Veranstaltung zu überdurchschnittlichen körperlichen Belastungen kommen kann und kein Einwand gegen die Teilnahme an der Veranstaltung besteht. Eine Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und es besteht keinerlei Rechtsanspruch, Schadenersatzanspruch und Forderung jeglicher Art an den Veranstalter, dessen Mitarbeiter und der betroffenen Gemeinde und sonstigen Personen und Körperschaften. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Der Veranstalter kann und darf eine Teilnahme ohne Angabe von Gründen verweigern.

Zuständige Abteilung der Stadtgemeinde Tulln:
3.3 SPORT- UND FREIZEITBETRIEBE, VERANSTALTUNGSMANAGEMENT